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Betriebswirtschaftliche Aspekte und offene Fragen im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes „Zahlungsunfähigkeit“ aufgrund der jüngeren BGH- Entscheidungen

ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht | 2010

Peter W. Plagens und Barbara Wilkes

Einleitung/ Problemstellung
Im Jahr 2009 haben die deutschen Amtsgerichte 32.687 Unternehmensinsolvenzen an das Statistische Bun-desamt Deutschland gemeldet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 11,6 %. Die Gesamtzahl der Insolvenzen einschließlich Verbraucher- und Nachlassinsolvenzen sowie Insolvenzen von natürlichen Perso-nen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2009 auf 162.907 (+ 5,0 % gegenüber dem Jahr 2008). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages waren bei den insolventen Unternehmen 250.813 Personen beschäftigt (2008: 121.675). Die Gerichte bezifferten die voraus-sichtlichen Forderungen der Gläubiger im Jahr 2009 auf rund € 85,0 Milliarden (2008: 33,5 Milliarden), wobei der gesamtwirtschaftliche Schaden (Sekundärschaden) erheblich höher sein wird. Diese bisher höchste Forde-rungssumme ist auf die Insolvenz einiger wirtschaftlich bedeutender Unternehmen zurückzuführen. Die Wirt-schaftskrise traf 2009 bekannte Firmen wie Karstadt, Qimonda, Karmann, Schiesser, Rosenthal und Märklin.
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Standardisierung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) durch Ableitung einer Management-Summary am Beispiel für den Automobilhandel

ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht

Peter W. Plagens und Dr. Thomas Oldemanns

Vorbemerkung
In der Sanierungspraxis werden von Sanierungsberatern auf Veranlassung krisenbehafteter Unternehmen (oftmals auf Druck von Kreditinstituten) Sanierungsgutachten erstellt, die zur Sanierungsfähigkeit von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, konkrete Aussagen und Handlungsempfehlungen geben sollen. Die in der Praxis anzu-treffenden Sanierungsgutachten, die sich zunehmend auf den IDW-Standard S 6 berufen, sind jedoch nach den Erfahrungen der Verfasser inhaltlich (von der Grobgliederung abgesehen) zum Teil völlig unterschiedlich, oftmals zu umfangreich und dadurch intransparent und in der Aussage nicht hinreichend klar strukturiert.
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