10.03.2021 | DStR
DStR Deutsches Steuerrecht | 2020
Peter W. Plagens, Thorsten Hunsalzer und Lars Kümmel
Einführung
Als im Dezember 2019 erstmals von einem neuen Sars-Virus in der chinesischen Stadt Wuhan berichtet wurde, hat dies in Deutschland kaum jemand zur Kenntnis genommen. Auch als China dann im Januar 2020 mit drastischen Maßnahmen quasi den gesamten öffentlichen Bereich in der betroffenen Provinz lahmlegte und die gesamte Millionen-Metropole Wuhan unter Quarantäne stellte, begann man auch in Deutschland zu überlegen, ob hierzulande infektionsverhindernde Maßnahmen ergriffen werden müssen; zwischenzeitlich trat am 28. Januar 2020 auch der erste „Corona-Fall“ in Deutschland auf, ausgelöst von Mitarbeitern, die von einer in Wuhan angesiedelten Tochtergesellschaft eines deutschen Automobilzulieferanten nach Deutschland zurückkamen.
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20.02.2021 | DStR
DStR Deutsches Steuerrecht | 2018
Peter W. Plagens und Dr. Dennis J. Hartmann
Durch die seit 2005 gefestigte Rechtsprechung der Zivilsenate des BGH, ist die Neuausrichtung des Begriffes der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO weitgehend abgeschlossen. Das letzte Urteil des II. Senats vom 19.12.2017 hat hierzu durch die Klarstellung zur Einbeziehung der sog. Passiva II wesentlich beigetragen. Für die Praxis ergeben sich jedoch gleichwohl noch offene Fragen, insbesondere im Vergleich zur Berechnungsmethode zum IDW S 11.
Nachstehend wird der Versuch unternommen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechenwege zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit darzulegen und unter Anwendung von mathematisch ausgerichteten Algorithmen die retrograde Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit auf den frühestmöglichen Zeitpunkt abzubilden.
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10.01.2021 | DStR
DStR Deutsches Steuerrecht | 2004
Peter W. Plagens und Mario Brunow
Problemstellung
Das traditionelle Rechnungswesen einer Unternehmung ist oftmals ausschließlich oder ganz überwiegend vergangenheitsorientiert, allenfalls spielt die Gegenwart noch eine gewisse Rolle. Die Finanzbuchhaltung verarbeitet abgeschlossene Geschäftsvorfälle, der Jahresabschluss zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgelaufener Geschäftsjahre auf, die Kostenrechnung verarbeitet die IST-Daten der Finanzbuchhaltung.
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