DStR Deutsches Steuerrecht | 2020
Peter W. Plagens, Thorsten Hunsalzer und Lars Kümmel
Einführung
Als im Dezember 2019 erstmals von einem neuen Sars-Virus in der chinesischen Stadt Wuhan berichtet wurde, hat dies in Deutschland kaum jemand zur Kenntnis genommen. Auch als China dann im Januar 2020 mit drastischen Maßnahmen quasi den gesamten öffentlichen Bereich in der betroffenen Provinz lahmlegte und die gesamte Millionen-Metropole Wuhan unter Quarantäne stellte, begann man auch in Deutschland zu überlegen, ob hierzulande infektionsverhindernde Maßnahmen ergriffen werden müssen; zwischenzeitlich trat am 28. Januar 2020 auch der erste „Corona-Fall“ in Deutschland auf, ausgelöst von Mitarbeitern, die von einer in Wuhan angesiedelten Tochtergesellschaft eines deutschen Automobilzulieferanten nach Deutschland zurückkamen.
Nachdem es dann Ende Februar zu einem sprunghaften Anstieg von Corona-Fällen kam und sich auch die Lage in anderen europäischen Ländern deutlich verschärfte (insbesondere in Nord-Italien), wurden auch in Deutschland Maßnahmen durch die Bundesregierung bestimmt, die drohende Infektionswelle einzudämmen, um unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern. Zumal wirksame Medikamente oder ein Impfstoff noch in weiter Ferne waren und bis heute sind.
Es ging dann mit den regulatorischen Maßnahmen Schlag auf Schlag: Am 10. März 2020 wurden Großveranstaltungen verboten, am 13. März wurde beschlossen, Kitas und Schulen ab dem 16. März 2020 zu schließen, die Grenzen zu den meisten europäischen Nachbarn wurden am 15. März geschlossen und letztendlich gab es eine Kontakt- /Ausgangssperre sowie einen Shutdown für alle nicht systemrelevanten Geschäfte mit Wirkung ab dem Wochenende 21./22. März 2020. Gleichzeitig verabschiedete die Bundesregierung eine Fülle von Finanzhilfen von über 600 Mrd. Euro zur Stützung der Wirtschaft in Form von KfW-Krediten, Kurzarbeitsgeld, Zuschüsse für kleine Unternehmen und Selbständige, flankiert von ergänzenden Maßnahmen der jeweiligen Landesregierungen.
Außerdem verabschiedeten Bundestag und Bundesrat am 25./27.03. das „Gesetz zur Abmilderung von Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ (COVInsAG). In den weiteren Wochen nach dem für die Unternehmen einschneidenden Shutdown hat der Gesetzgeber weitere Hilfen und Adjustierungen auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der „Vollbremsung“ der Wirtschaft für die betroffenen Unternehmen abzumildern.
Was bedeuten nun die Maßnahmen zur Abwehr / Abmilderung der Corona-Pandemie für KMU’s? Von nur wenigen Branchen wie Lebensmitteleinzelhandel und medizinischen Produkten abgesehen, werden fast alle Branchen unter diesen Maßnahmen erheblich leiden, insbesondere durch einen seit dem Shutdown ausbleibenden bzw. deutlich reduzierten Umsatz. Dies betrifft sowohl den Einzelhandel, aber auch weitere Teile des verarbeitenden Gewerbes, Dienstleistungen, Hotel- und Gastronomiegewerbe, die Reise- und Tourismusbranche, Messen und Veranstaltungseinrichtungen (z.B. Kinos, Theater, Fußball) etc.
Die hiervon betroffenen Unternehmen können zwar mit Hilfe der Kurzarbeit einen erheblichen Teil der Lohnkosten auffangen, gleichwohl bleiben fixe Kosten wie z.B. Mieten, Bedienung von Darlehen, Leasingverträge etc. bestehen, wo der Gesetzgeber zwar auch punktuelle Erleichterungen vorgesehen hat, die jedoch oftmals nicht ausreichen werden, den Liquiditätsbedarf zu decken, der sich in der jetzt verordneten Stillstands-Phase aufbauen wird. Erschwert wird die Situation dadurch, dass der Shutdown seit dem 20. April vorsichtig und etappenweise aufgehoben wurde, aber eine endgültige Entwarnung im Hinblick auf eine derzeit nicht auszuschließende 2. Infektionswelle nicht gegeben werden kann.
Somit ergeben sich für den Unternehmer und seinen Berater eine Reihe von betriebswirtschaftlichen (neben rechtlichen und steuerlichen) Fragen, die in unsicheren Zeiten zu beantworten sind.
Dazu einige Beispiele:
- Wenn der Shutdown beendet wird, erreiche ich wieder mein altes Umsatzniveau oder muss ich mich auf ein geringeres Niveau einstellen?
- Soll ich alle derzeit nicht ausgelasteten Arbeitnehmer in Kurzarbeit schicken oder soll ich bereits jetzt Mitarbeiter auch freisetzen, da ich von einem geringen Geschäftsumfang ausgehen muss?
- Mach es Sinn, Liquiditätshilfen bei der KfW (über die Hausbank) aufzunehmen, die letztendlich wegen der Corona-Pandemie zur Verlustfinanzierung dienen und ich derzeit noch nicht einschätzen kann, ob ich in der Lage bin, den späteren Kapitaldienst dazu aufzubringen?
- Soll ich Investitionen zurückstellen oder jetzt erst Recht vornehmen, um nach Beendigung des Shutdown besser durchzustarten (z. B. im IT-Bereich)?
Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen und wird für jeden Unternehmer auch anders aussehen. Letztendlich führt die Corona-Krise mit dem Shutdown zu einer exogen bedingten Krise, die einem Sanierungsszenario sehr ähnelt. Deshalb geben wir in Kapitel 2 einen kurzen kursorischen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen, die die Bundes- und Landesregierung zur Unterstützung von Unternehmen eingeleitet haben und werden anschließend in Kapitel 3 die zur Krisenbewältigung relevanten Aspekte – beispielhaft – betrachten.