Ein Überschuss aus der Veräußerung zuvor im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms erworbener Aktien kann unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls durch das Dienstverhältnis – und nicht etwa durch eine davon unabhängige und eigenständige Sonderrechtsbeziehung – veranlasst und damit eine Zuwendung des Arbeitgebers sein.
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MODUL 1: GUV-RECHNUNG
- Autohaus-BWA und GuV-Rechnung
- Analysen, Vergleiche, Prognosen
- strukturierte Zugriffsmöglichkeit