Der Bundesfinanzhof entschied, dass eine Steuerbefreiung nach § 6a des Grunderwerbsteuergesetzes nur dann greift, wenn ein einzelnes herrschendes Unternehmen mit einer mindestens fünfjährigen Beteiligung von 95ଉvor und nach dem Umwandlungsvorgang existiert. Eine bloße Gesellschaftergruppe reicht nicht aus (Az. II R 56/22 und II R 31/22).
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MODUL 1: GUV-RECHNUNG
- Autohaus-BWA und GuV-Rechnung
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