Hotline: 0511 13 22 350

Moduk1: GUV-Rechnung
Modul 2: Benchmarking
Modul 3: Kennzahlenanalyse
Modul 4: Liquiditäts- und Finanzplanung

PlanAPP: DIE INNOVATIVE CONTROLLING-SOFTWARE
FÜR DEN ERFOLG IHRES AUTOHAUSES.

Mit dem Software-Tool PlanAPP führen Sie Ihr Autohaus zu
neuen Erfolgen. Diese Controlling-Software sorgt
für schnelle Informationen zu Ihrem Unternehmen.


Erfolge sind planbar!

DIE VIELEN VORTEILE
VON PlanAPP SPÜREN SIE
SCHNELL IN DER PRAXIS.

Einfaches und hürdenfreies Handling steht im Mittelpunkt.
Mit PlanAPP können Sie zuverlässige Blicke auf zukünftige
Entwicklungen werfen.

Praxishilfen für Controller!

PlanAPP: MIT DIESEN SECHS MODULEN FÜHREN
SIE IHR UNTERNEHMEN ZU NEUEN ERFOLGEN.


Kompaktwissen in 6 Modulen

INA CAR – DAS ONLINE-NACHSCHLAGEWERK
ZUM SKR 51. PRAXISNAH. UMFASSEND. EFFIZIENT.

Mit dem lückenlosen Online-Kommentar zum SKR 51 steht Ihnen ein interaktives Online-Handbuch zur Verfügung, das keine Fragen offen lässt. Und das in ganz besonders bequemer Form: mit ausgefeilter Suchfunktion, die Ihnen die praktische Arbeit spürbar erleichtert.

INA-CAR – der interaktive Ratgeber zum SKR 51

INA CAR bringt Ihnen viele Vorteile!

ÜBERGÄNGE SIND IDEAL, WENN
SIE REIBUNGSLOS VERLAUFEN.

Jederzeit können Sie problemslos und sicher bei PlanAPP
einsteigen. Auch für eine Umstellung von bestehenden
Planungstools haben wir Lösungskonzepte vorbereitet.

Ihr Einstieg leicht gemacht!

IHRE INVESTITION IST
ÜBERSCHAUBAR, IHR NUTZEN
IST UNÜBERSEHBAR.

Die Integrierte Controlling-Software PlanAPP ist eine
Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Handeln
Sie jetzt, damit Sie von vornherein die Nase gegenüber
Ihren Wettbewerbern vorn haben.

PlanAPP – lohnt sich!

ACC – EINE UNTERNEHMERKONFERENZ, DIE SIE WEITERBRINGT

Gemeinsam mit unseren Partnern bringt PlanAPP Volkswagen- und Audi-Händler aus ganz Deutschland zusammen. Vom wertvollen Erfahrungsaustausch konnten bereits dutzende Autohäuser profitieren. Einige von ihnen berichten, wie die ACC Unternehmerkonferenzen sie weitergebracht haben.

Zu den Video-Berichten

MIT QUICK-CHECK
IN VIER SCHRITTEN
ZUM UNTERNEHMENSERFOLG!

Jetzt Potentiale erkennen!

AKTUELLES FÜR DIE KFZ-BRANCHE:
MEHR WISSEN FÜR MEHR ERFOLG

Zum 01.01.2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöht werden. Auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen orientiert sich die Berechnung an der Entwicklung der Einkommen. Nachdem das Bundeskabinett am 08.10.2025 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 beschlossen hat, bedarf es nun noch der Zustimmung des Bundesrates (voraussichtlich am 21.11.2025).
…mehr

Kalkulation

Arbeitnehmer, die den Dienstwagen auf eigene Kosten laden, können sich diese Kosten vom Arbeitgeber im Wege des Auslagenersatzes grundsätzlich steuerfrei erstatten lassen (§ 3 Nr. 50 EStG). Bisher lässt das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Vereinfachung eine monatliche Pauschalierung zu. Für reine E-Dienstwagen monatlich 30 Euro (bei Bestehen einer zusätzlichen Lademöglichkeit beim Arbeitgeber) bzw. monatlich 70 Euro (bei Fehlen einer Lademöglichkeit beim Arbeitgeber. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 11.11.2025 werden diese Pauschalen mit Wirkung zum Jahresende 2025 ohne Übergangsregelung abgeschafft (Az. IV C 5 – S-2334/00087/014/013).
…mehr

Ein Unternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechselt (oder umgekehrt), darf den Vorsteuerabzug für vor dem Wechsel bezogene Leistungen nicht rückwirkend geltend machen. Davon betroffen sind auch Voraus- oder Anzahlungsrechnungen. Dies stellte das Bundesministerium der Finanzen in einem neuen Schreiben vom 10.11.2025 klar und passte den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend an (Az. III C 2 – S 7300/00080/004/019).
…mehr

Jetzt kostenfrei den PlanAPP-Newsletter abonnieren!

    Loading...

    * Pflichtfelder