Hotline: 0511 13 22 350

Moduk1: GUV-Rechnung
Modul 2: Benchmarking
Modul 3: Kennzahlenanalyse
Modul 4: Liquiditäts- und Finanzplanung

PlanAPP: DIE INNOVATIVE CONTROLLING-SOFTWARE
FÜR DEN ERFOLG IHRES AUTOHAUSES.

Mit dem Software-Tool PlanAPP führen Sie Ihr Autohaus zu
neuen Erfolgen. Diese Controlling-Software sorgt
für schnelle Informationen zu Ihrem Unternehmen.


Erfolge sind planbar!

DIE VIELEN VORTEILE
VON PlanAPP SPÜREN SIE
SCHNELL IN DER PRAXIS.

Einfaches und hürdenfreies Handling steht im Mittelpunkt.
Mit PlanAPP können Sie zuverlässige Blicke auf zukünftige
Entwicklungen werfen.

Praxishilfen für Controller!

PlanAPP: MIT DIESEN SECHS MODULEN FÜHREN
SIE IHR UNTERNEHMEN ZU NEUEN ERFOLGEN.


Kompaktwissen in 6 Modulen

INA CAR – DAS ONLINE-NACHSCHLAGEWERK
ZUM SKR 51. PRAXISNAH. UMFASSEND. EFFIZIENT.

Mit dem lückenlosen Online-Kommentar zum SKR 51 steht Ihnen ein interaktives Online-Handbuch zur Verfügung, das keine Fragen offen lässt. Und das in ganz besonders bequemer Form: mit ausgefeilter Suchfunktion, die Ihnen die praktische Arbeit spürbar erleichtert.

INA-CAR – der interaktive Ratgeber zum SKR 51

INA CAR bringt Ihnen viele Vorteile!

ÜBERGÄNGE SIND IDEAL, WENN
SIE REIBUNGSLOS VERLAUFEN.

Jederzeit können Sie problemslos und sicher bei PlanAPP
einsteigen. Auch für eine Umstellung von bestehenden
Planungstools haben wir Lösungskonzepte vorbereitet.

Ihr Einstieg leicht gemacht!

IHRE INVESTITION IST
ÜBERSCHAUBAR, IHR NUTZEN
IST UNÜBERSEHBAR.

Die Integrierte Controlling-Software PlanAPP ist eine
Investition in die Zukunft Ihres Unternehmens. Handeln
Sie jetzt, damit Sie von vornherein die Nase gegenüber
Ihren Wettbewerbern vorn haben.

PlanAPP – lohnt sich!

ACC – EINE UNTERNEHMERKONFERENZ, DIE SIE WEITERBRINGT

Gemeinsam mit unseren Partnern bringt PlanAPP Volkswagen- und Audi-Händler aus ganz Deutschland zusammen. Vom wertvollen Erfahrungsaustausch konnten bereits dutzende Autohäuser profitieren. Einige von ihnen berichten, wie die ACC Unternehmerkonferenzen sie weitergebracht haben.

Zu den Video-Berichten

NEU: MIT QUICK-CHECK
IN VIER SCHRITTEN
ZUM UNTERNEHMENSERFOLG!

Jetzt Potentiale erkennen!

AKTUELLES FÜR DIE KFZ-BRANCHE:
MEHR WISSEN FÜR MEHR ERFOLG

Der Gewinn (Differenz zwischen [Rück-]Kaufpreis und Anschaffungskosten) aus der marktüblichen Veräußerung einer Mitarbeiterbeteiligung ist kein lohnsteuerbarer Vorteil, auch wenn der Arbeitnehmer die Beteiligung an seinem Arbeitgeber zuvor verbilligt erworben hat. So entschied der Bundesfinanzhof.
…mehr

Geldstapel

Ein 50-jähriger Bewerber hatte eine Absage auf seine Bewerbung als Verkäufer bei einem Tankstellenbetreiber erhalten. Anschließend machte er mit einer Klage u. a. einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geltend.
…mehr

Frau am Laptop

In den Streitjahren 2012 bis 2014 mietete ein Unternehmen für 127.000 – 130.000 Euro pro Jahr eine VIP-Loge mit 12 Sitzplätzen in einer Mehrzweckhalle an, in der u. a. Sportveranstaltungen und Konzerte stattfanden. Die Anmietung umfasste keine Bewirtungsleistungen. Zudem waren dem Unternehmen Werbe- und Sponsoringmaßnahmen nur innerhalb der VIP-Loge gestattet. Im Logenumlauf wurden nur das Logo und der Schriftzug des Unternehmens dargestellt.
…mehr

Jetzt kostenfrei den PlanAPP-Newsletter abonnieren!


    * Pflichtfelder