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Informationen zur Umsatzsteuerbefreiung von Vorträgen, Kursen und anderen Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art

Nach § 4 Nr. 22 Buchstabe a UStG sind Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei. Veranstaltungen in diesem Sinne sind solche, die als Erziehung von Kindern und Jugendlichen, als Schul- oder Hochschulunterricht, als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung zu qualifizieren sind.
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Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung präzisiert

Ein Unternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechselt (oder umgekehrt), darf den Vorsteuerabzug für vor dem Wechsel bezogene Leistungen nicht rückwirkend geltend machen. Davon betroffen sind auch Voraus- oder Anzahlungsrechnungen. Dies stellte das Bundesministerium der Finanzen in einem neuen Schreiben vom 10.11.2025 klar und passte den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend an (Az. III C 2 – S 7300/00080/004/019).
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Umsatzsteuerbefreiung für Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer an allgemein- und berufsbildenden Einrichtungen

Das Finanzamt behandelte die Stunden der Klägerin als umsatzsteuerpflichtig, das Finanzgericht bestätigte dies. Der Bundesfinanzhof hob das Urteil des Finanzgerichts auf und senkte die Umsatzsteuer für die Jahre 2010-2012 jeweils (Az. V R 23/24). Vertrags- und Abrechnungsbeziehungen bestanden nur zwischen der Klägerin und der Weiterbildungseinrichtung (nicht mit den Schülern). Eine direkte zivilrechtliche Beziehung zwischen Lehrer und Schüler sei nicht erforderlich.
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