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Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar

Hausbesitzer sind in vielen Städten und Gemeinden verpflichtet, den Gehsteig im Winter schnee- und eisfrei zu halten. Bisher lehnte die Finanzverwaltung Steuerbegünstigungen für Winterdienst- bzw. Schneeräumkosten betreffend öffentliche Gehwege mit der Begründung ab, dass die Dienstleistungen nicht auf dem Privatgrundstück ausgeführt werden. Diese Auffassung widerspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
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Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern

Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) sollen ab 2024 keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr einreichen müssen. Sie sollen auch befreit werden von der Pflicht, Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr einzureichen. …mehr