Hotline: 0511 13 22 350

Moduk1: GUV-Rechnung
Modul 2: Benchmarking
Modul 3: Kennzahlenanalyse
Modul 4: Liquiditäts- und Finanzplanung

PlanAPP: DIE INNOVATIVE CONTROLLING-SOFTWARE
FÜR DEN ERFOLG IHRES AUTOHAUSES.

Mit dem Software-Tool PlanAPP führen Sie Ihr Autohaus zu
neuen Erfolgen. Diese Controlling-Software sorgt
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Erfolge sind planbar!

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Einfaches und hürdenfreies Handling steht im Mittelpunkt.
Mit PlanAPP können Sie zuverlässige Blicke auf zukünftige
Entwicklungen werfen.

Praxishilfen für Controller!

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SIE IHR UNTERNEHMEN ZU NEUEN ERFOLGEN.


Kompaktwissen in 6 Modulen

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ZUM SKR 51. PRAXISNAH. UMFASSEND. EFFIZIENT.

Mit dem lückenlosen Online-Kommentar zum SKR 51 steht Ihnen ein interaktives Online-Handbuch zur Verfügung, das keine Fragen offen lässt. Und das in ganz besonders bequemer Form: mit ausgefeilter Suchfunktion, die Ihnen die praktische Arbeit spürbar erleichtert.

INA-CAR – der interaktive Ratgeber zum SKR 51

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Jederzeit können Sie problemslos und sicher bei PlanAPP
einsteigen. Auch für eine Umstellung von bestehenden
Planungstools haben wir Lösungskonzepte vorbereitet.

Ihr Einstieg leicht gemacht!

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Die Integrierte Controlling-Software PlanAPP ist eine
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Ihren Wettbewerbern vorn haben.

PlanAPP – lohnt sich!

ACC – EINE UNTERNEHMERKONFERENZ, DIE SIE WEITERBRINGT

Gemeinsam mit unseren Partnern bringt PlanAPP Volkswagen- und Audi-Händler aus ganz Deutschland zusammen. Vom wertvollen Erfahrungsaustausch konnten bereits dutzende Autohäuser profitieren. Einige von ihnen berichten, wie die ACC Unternehmerkonferenzen sie weitergebracht haben.

Zu den Video-Berichten

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AKTUELLES FÜR DIE KFZ-BRANCHE:
MEHR WISSEN FÜR MEHR ERFOLG

Arbeitnehmern ist das Lesen einer SMS von ihrem Arbeitgeber über den Beginn ihrer zuvor eingeteilten Arbeitsschicht in ihrer Freizeit zuzumuten. Legt eine Betriebsvereinbarung fest, dass Springerdienste eines Notfallsanitäters vom Arbeitgeber einen Tag zuvor zu einem bestimmten Zeitpunkt angewiesen werden, darf der Beschäftigte eine solche SMS nicht ignorieren. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
…mehr

Das Finanzamt forderte von der Klägerin im Rahmen einer Außenprüfung die Vorlage von empfangenen und Wiedergaben von versandten Handelsbriefen nach § 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Abgabenordnung (AO) sowie sonstiger Unterlagen mit Bedeutung für die Besteuerung nach § 147 Abs. 1 Nr. 5 AO und für den Fall, dass die angeforderten Unterlagen in elektronischer Form vorlägen, ein Gesamtjournal, in dem alle E-Mails erfasst sein sollten.
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Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs besteht der Vorsteuerabzug einer Holding nicht für Eingangsleistungen, die sie als Gesellschafterbeitrag in die Tochtergesellschaften einlegt (unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag).
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