Bezüge der Gesellschafter Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge.
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Gewinnrealisierung bei Beendigung der Betriebsaufspaltung oder Betriebsverpachtung
Bei Wegfall der Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung kommt es zu einer Betriebsaufgabe mit Gewinnrealisierung. Liegen jedoch bei Beendigung der Betriebsaufspaltung die Voraussetzungen für eine Betriebsverpachtung im Ganzen vor, führt die Verpachtung des Besitzunternehmens nicht zwangsläufig zur Betriebsaufgabe.
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Einladung von Kunden in angemietete VIP Logen als Geschenk
Der Zugang zu Sportveranstaltungen in den höheren Profiligen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Lädt ein Unternehmer Geschäftsfreunde in VIP Logen ein, ist dies steuerlich als Geschenk zu werten. Der Unternehmer kann diesen gewährten Vorteil pauschal für den Geschäftsfreund versteuern.
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Jahresabschluss 2018 muss bis zum Jahresende 2019 veröffentlicht werden
Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen (z. B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen die Frist zur Veröffentlichung beachten. Der Abschluss muss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs offengelegt werden.
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Besteuerung stiller Reserven bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung
Bei der echten Betriebsaufspaltung wird ein einheitlicher Betrieb in ein operativ tätiges Betriebsunternehmen und ein wesentliche Teile des Anlagevermögens an das Betriebsunternehmen vermietendes Besitzunternehmen aufgespalten. Bei der unechten Betriebsaufspaltung sind Betriebs- und Besitzunternehmen nicht aus einem einheitlichen Betrieb hervorgegangen.
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