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Einladung von Kunden in angemietete VIP Logen als Geschenk

Der Zugang zu Sportveranstaltungen in den höheren Profiligen stellt einen geldwerten Vorteil dar. Lädt ein Unternehmer Geschäftsfreunde in VIP Logen ein, ist dies steuerlich als Geschenk zu werten. Der Unternehmer kann diesen gewährten Vorteil pauschal für den Geschäftsfreund versteuern.

Die Pauschalierung der Einkommensteuer setzt grundsätzlich voraus, dass der Steuerpflichtige diese in seiner Lohnsteuer Anmeldung erklärt. Aber auch nach Abgabe der Lohnsteuer Anmeldungen kann der zuwendende Unternehmer das Geschenk noch pauschal besteuern, z. B. im Rahmen einer Lohnsteuer Außenprüfung. Besondere formale Anforderungen sind dabei nicht zu beachten.
Bemessungsgrundlage für die Pauschalierung sind die Aufwendungen des Zuwendenden einschließlich der Umsatzsteuer. Es sind auch solche Aufwendungen mit einzubeziehen, die der zuwendende Unternehmer nicht als Betriebsausgaben abziehen kann.
(Quelle: Urteil des Finanzgerichts Berlin Brandenburg )