Ein häusliches Arbeitszimmer kann bis zur Höhe von 1.250 Euro steuerlich als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn für die betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Kosten sind sogar unbeschränkt absetzbar, wenn das Arbeitszimmer ausnahmsweise den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
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Verlustfreie Bewertung von Vorratsvermögen
Im Zuge der Bilanzaufstellung ist nach der Bewertung des Vorratsvermögens mit den üblichen Maßstäben von Anschaffungskosten und Herstellungskosten eine Kontrolle der so gefundenen Werte im Hinblick auf die voraussichtlichen Verkaufspreise nach dem Bilanzstichtag vorzunehmen.
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Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteueranmeldungen.
Arbeitgeber können durch das Coronavirus unverschuldet daran gehindert sein, die monatlichen oder vierteljährlichen Lohnsteuer-Anmeldungen fristgerecht abzugeben.
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Corona-Krise: Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen möglich
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben gleichlautende Erlasse zu gewerbesteuerlichen Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Corona-virus veröffentlicht.
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Informationen zur allgemeinen Lage in der Coronakrise.
Die allgemeine Lage über die Corona Pandemie hat sich über das Wochenende weltweit und insbesondere in Europa weiter verschärft. Wir wenden uns daher mit konkreten Hinweisen und Handlungsempfehlungen an Sie, um finanzielle Auswirkungen der Corona-Krise auf Ihr operatives Geschäft zu kompensieren.
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