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Veräußerung eines Gartengrundstücks als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig

Die Steuerpflichtigen erwarben ein Grundstück mit einem alten Bauernhofgebäude. Das Gebäude bewohnten sie selbst. Das Gebäude war von einem fast 4.000 qm großen Grundstück umgeben. Dieses nutzten die Steuerpflichtigen als Garten. Später teilten sie das Grundstück in zwei Teilflächen. Sie bewohnten weiterhin das Haus auf dem einen Teilstück, den anderen – unbebauten – Grundstücksteil veräußerten sie. Für den Veräußerungsgewinn machten die Steuerpflichtigen eine Befreiung von der Einkommensteuer wegen einer Nutzung zu eigenen Wohnzwecken geltend.
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Führung einer PC-Kasse ohne festes Zuordnungskriterium – Schätzung rechtmäßig

Wenn Einzelaufzeichnungen nach Erstellung des Tagesendsummenbons (Z-Bons) nachträglich programmseitig umorganisiert werden, sodass das einmal chronologisch vergebene Zuordnungskriterium (Datensatznummer) gelöscht wird, besteht aufgrund nicht ordnungsgemäßer Kassenführung eine Schätzungsbefugnis dem Grunde nach. So entschied das Niedersächsische Finanzgericht.


Besteuerung der Energiepreispauschale fraglich

Ab September 2022 wurde die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro als Kompensation für die hohen Energiekosten ausgezahlt. Von der Einmalzahlung profitierten Erwerbstätige, Rentner und Selbstständige. Jedoch unterliegt diese Pauschale der Einkommensteuer bzw. geht das Finanzamt davon aus, dass sie steuerpflichtig ist.

Weil es allerdings auch gegenteilige Meinungen gibt, ist zur Frage der Rechtmäßigkeit der Besteuerung der Energiepreispauschale jeweils eine Klage beim Finanzgericht Münster und beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern anhängig.

Somit bleibt abzuwarten, ob schon bald der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht die Steuerpflicht dieser Pauschale unter die Lupe nehmen wird.

Es kann Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid 2022 eingelegt werden, um eine mögliche Steuerfreiheit zu wahren. Jedoch besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Ruhenlassen des Verfahrens.

Hinweis
Ob z. B. Arbeitnehmer die Energiepreispauschale von ihrem Arbeitgeber erhalten haben, erkennen diese am Eintrag „Großbuchstabe E“ in der Lohnsteuerbescheinigung für 2022.


Unterkunftskosten bei doppelter Haushaltsführung im Ausland abzugsfähig

Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls (verpflichtendes Beziehen einer vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Dienstwohnung im Ausland nebst der damit einhergehenden Anrechnung der Dienstwohnungsvergütung auf die Dienstbezüge) unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.

Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland ist im Einzelfall zu prüfen, welche Unterkunftskosten notwendig sind. So entschied der Bundesfinanzhof entgegen der Verwaltungsauffassung (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25.11.2020), dass keine pauschale Begrenzung bei einer Zweitwohnung im Ausland (Durchschnittsmiete für 60 qm) gegeben ist.

Bei einer beamtenrechtlich zugewiesenen Dienstwohnung seien die Unterkunftskosten am ausländischen Beschäftigungsort stets in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig.