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Reparatur eines privaten Kfz – Keine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen

Unter die 20 %-ige Steuerermäßigung für haushaltsnahe Handwerkerleistungen fällt nicht die Reparatur eines privaten Kfz in einer „Werkstatt“. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen seien nur solche, die typischerweise dem Wohnen in einem Haushalt dienen, wie etwa das Streichen von Wänden oder die Reparatur der Heizungsanlage. Die Reparatur eines Pkw diene nicht dem Wohnen in einem Haushalt, sondern der Fortbewegung vom oder zum Haushalt.
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Immobilien-Eigentümer mit Photovoltaikanlage kann Verluste steuerlich geltend machen

Bei einer Hausbesitzerin entstanden in den drei Jahren nach der Anschaffung der Photovoltaikanlage Verluste. Im Streitjahr erzielte sie ein negatives Ergebnis von 261 Euro, das sie in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machte. Das wollte das Finanzamt nicht anerkennen, weil es sich aus seiner Sicht um eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handele. Die Anschaffung der Anlage könne sich nicht lohnen.
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Befreiung von der Sondervorauszahlung 2021

Umsatzsteuerpflichtige Unternehmen können – wie schon im vergangenen Jahr – ab sofort bei ihrem Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zur Zahlung der Sondervorauszahlung auf die Umsatzsteuer für das Jahr 2021 stellen. Es gibt aktuell allerdings keine bundeseinheitlich vorgeschriebene Vorgehensweise.
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