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Ermittlung des Gebäudesachwerts

Bei der Ermittlung des Gebäudesachwerts ist von den Regelherstellungskosten des Gebäudes auszugehen. Regelherstellungskosten sind die gewöhnlichen Herstellungskosten je Flächeneinheit. Durch Multiplikation der jeweiligen an den Bewertungsstichtag angepassten Regelherstellungskosten mit der Brutto-Grundfläche des Gebäudes ergibt sich der Gebäuderegelherstellungswert. Die Regelherstellungskosten sind in der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes (Ermittlung des Gebäuderegelherstellungswerts) enthalten.
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Steuerbefreiung bei der Gewerbesteuer für Grundstückserträge

Wenn von einer Privatperson oder einer Gesellschaft von Personen (z. B. einer GbR) Grundstücke vermietet werden, unterliegen diese Grundstückserträge nicht der Gewerbesteuer, es liegt ja kein Gewerbebetrieb vor. Gehören die Grundstücke aber einer Gesellschaft, deren Rechtsform zwangsläufig einen Gewerbebetrieb fingiert, dies ist z. B. bei einer GmbH, GmbH & Co. KG, einer AG oder Genossenschaft der Fall, dann sind die Grundstückserträge Teil der Gewerbeerträge. Dies hat grundsätzlich auch die Gewerbesteuerpflicht bei diesen Gesellschaften zur Folge.
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Verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld

Am 11.03.2022 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Bundestagsbeschluss. Das Gesetz erhöht die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 statt bisher 24 Monate. Bis zum 30.06.2022 gilt der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit fort, ebenso die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit der Beschäftigten und die Anrechnungsfreiheit für Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung, die jemand während der Kurzarbeit aufnimmt. Sie waren eigentlich bis zum 31.03.2022 befristet.


Dienstreisekosten steuerlich geltend machen

Arbeitnehmer können Reisekosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass die Kosten nicht durch den Arbeitgeber erstattet wurden. Wenn die Ausgaben zu einem Teil übernommen wurden, können Arbeitnehmer die Differenz geltend machen.
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PlanAPP 1.6.2. mit verbesserter Chefübersicht

PlanAPP hat in der vergangenen Woche ein weiteres Release veröffentlicht. Die neue Version trägt die Bezeichnung 1.6.2.

Nutzen Sie jetzt die verbesserte Chefübersicht und vereinfachte Nutzerverwaltung.
Mit dieser neuen PlanAPP-Version wurde die Anzeige in den Chefübersichten überarbeitet und die Nutzerfreundlichkeit im Bereich der Benutzerverwaltung und der Administration erhöht. Im Einzelnen werden in den Chefübersichten abgewählte Spalten nun ausgeblendet, neue Konten nun offensichtlicher gekennzeichnet und die Vergabe der Benutzerrechte vereinfacht.

Außerdem wurden mit dem neuen Release Bugfixes durchgeführt. Alle Informationen zu den Neuheiten stellen wir Ihnen wie gewohnt in unserem Handbuch zur Verfügung.