Nach einer Eingangsrechnung ohne Umsatzsteuer (als steuerfrei ausgestellt) im Jahr 2018 wurde im Jahr darauf (2019) eine korrigierte Rechnung mit Umsatzsteuerausweis an die Klägerin erstellt. Das beklagte Finanzamt lehnte den Vorsteuerabzug ab. Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg keinen Erfolg.
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Gesetzlicher Mindestlohn steigt in zwei Stufen
Das Bundeskabinett hat den Weg für die Erhöhung des Mindestlohns freigemacht bzw. die „Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung“ beschlossen.
Hierzu teilte die Bundesregierung folgendes mit:
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Neue Rechengrößen in der Sozialversicherung: voraussichtliche Beitragsbemessungsgrenze 2026
Zum 01.01.2026 sollen die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung erhöht werden. Auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen orientiert sich die Berechnung an der Entwicklung der Einkommen. Nachdem das Bundeskabinett am 08.10.2025 die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026 beschlossen hat, bedarf es nun noch der Zustimmung des Bundesrates (voraussichtlich am 21.11.2025).
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Elektromobilität: Stromkosten für Elektro-Dienstwagen ab 2026
Arbeitnehmer, die den Dienstwagen auf eigene Kosten laden, können sich diese Kosten vom Arbeitgeber im Wege des Auslagenersatzes grundsätzlich steuerfrei erstatten lassen (§ 3 Nr. 50 EStG). Bisher lässt das Bundesfinanzministerium (BMF) zur Vereinfachung eine monatliche Pauschalierung zu. Für reine E-Dienstwagen monatlich 30 Euro (bei Bestehen einer zusätzlichen Lademöglichkeit beim Arbeitgeber) bzw. monatlich 70 Euro (bei Fehlen einer Lademöglichkeit beim Arbeitgeber. Mit dem neuen BMF-Schreiben vom 11.11.2025 werden diese Pauschalen mit Wirkung zum Jahresende 2025 ohne Übergangsregelung abgeschafft (Az. IV C 5 – S-2334/00087/014/013).
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Vorsteuerabzug aus einem Leistungsbezug vor dem Übergang des Unternehmers zur Regelbesteuerung bzw. Kleinunternehmerregelung präzisiert
Ein Unternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung wechselt (oder umgekehrt), darf den Vorsteuerabzug für vor dem Wechsel bezogene Leistungen nicht rückwirkend geltend machen. Davon betroffen sind auch Voraus- oder Anzahlungsrechnungen. Dies stellte das Bundesministerium der Finanzen in einem neuen Schreiben vom 10.11.2025 klar und passte den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) entsprechend an (Az. III C 2 – S 7300/00080/004/019).
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