Die Regelungen des neuen Grundsteuergesetzes sowie die Sächsischen Sonderregelungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte auf den 01.01.2022 und zur Festsetzung des Grundsteuermessbetrags auf den 01.01.2025 sind rechtmäßig und begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. …mehr
Einkünfteerzielungsabsicht kann bei zeitlich unüberschaubarer Dauer einer geplanten Sanierung entfallen
Wenn der Steuerpflichtige die Herrichtung der Immobilie nur zögerlich betreibt, ohne dass hierfür steuerlich anzuerkennende Gründe vorliegen, kann es unter Berücksichtigung des Zeitablaufs gerechtfertigt sein, auf das Fehlen der Vermietungsabsicht zu schließen oder Zweifel hinsichtlich der Vermietungsabsicht als endgültig anzusehen. …mehr
Unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten an Arbeitnehmer ab Januar 2024
Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert lohnsteuerlich zu bewerten. …mehr
Erhöhte Schwellenwerte für EÜR
Unternehmer, die unter den Schwellenwerten des § 241a HGB (Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars) liegen, dürfen zwar, aber müssen nicht bilanzieren, sondern können ihren Gewinn vereinfacht über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR oder 4/3-Rechnung) ermitteln. <!–more–> Aktuell noch liegen die Schwellenwerte bei 600.000 Euro (Gesamt-)Umsatz und 60.000 Euro Gewinn. Ab dem Geschäftsjahr 2024 soll der Schwellenwert für den Umsatz um 200.000 Euro auf 800.000 Euro, der für den Gewinn um 20.000 Euro auf 80.000 Euro steigen.
Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern
Kleinunternehmer (§ 19 Abs. 1 UStG) sollen ab 2024 keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr einreichen müssen. Sie sollen auch befreit werden von der Pflicht, Umsatzsteuererklärungen für das Kalenderjahr einzureichen. …mehr