Viele Unternehmen lassen das Jahresende mit einer festlichen Weihnachtsfeier ausklingen. Gut, dass bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr für Mitarbeiter steuer und sozialversicherungsfrei ausgerichtet werden können. Dies gilt, soweit die Kosten für die Feierlichkeiten den Betrag von 110 € je Betriebsveranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen.
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Änderung eines bestandskräftig gewordenen Einkommensteuerbescheids bei Geltendmachung von Verpflegungsmehraufwand und Reisekosten
Die bestandskräftige Steuerfestsetzung eines Arbeitnehmers kann geändert werden, wenn erst nachträglich bekannt wird, dass der Arbeitgeber ihm kostenlose Mahlzeiten gewährt hat.
Ein an Bord eines Schiffs tätiger Kapitän erhielt während seiner Einsätze kostenlose Verpflegung an Bord. Der Kapitän machte Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten ohne Kürzungsbeträge geltend. Das Finanzamt veranlagte erklärungsgemäß.
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Mietvertrag zwischen Lebensgefährten steuerlich nicht anzuerkennen.
Ein Mietvertrag zwischen Lebensgefährten über die hälftige Nutzung der gemeinsam bewohnten Wohnung hält einem Fremdvergleich nicht stand und ist steuerlich nicht anzuerkennen. So sieht es jedenfalls das Finanzgericht Baden‑Württemberg.[1]
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Anscheinsbeweis bei privater Pkw Nutzung
In einem vom Niedersächsischen Finanzgericht entschiedenen Fall behauptete ein Steuerpflichtiger, er habe den betrieblichen Pkw nicht für Privatfahrten genutzt. Privatfahrten seien ausschließlich mit einem zum Privatvermögen gehörenden vergleichbaren Fahrzeug durchgeführt worden.
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Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers können geldwerten Vorteil mindern.
Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. In Höhe der Zuzahlungen fehlt es insoweit an einer Bereicherung des Arbeitnehmers. Ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %‑Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt wird, ist ohne Bedeutung. Voraussetzung für die Kürzung ist, dass der Arbeitnehmer die getragenen Kosten belegen kann.
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