Ein Arbeitnehmer suchte regelmäßig arbeitstäglich seinen Arbeitsplatz auf und kehrte noch am selben Tag von dort nach Hause zurück. Vereinzelt erfolgte die Rückkehr nach Hause jedoch erst an einem der nachfolgenden Arbeitstage. Der Kläger machte auch in diesen Fällen sowohl für die Hin- als auch die Rückfahrt die vollständige Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend.
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Geltendmachung von Fahrtkosten zur Arbeit: Taxi als „öffentliches Verkehrsmittel“
Der Kläger arbeitete bei einem großen SB Warenhaus als Geschäftsleiter in einer führenden Position. Die berufliche Betätigung erfordert ein hohes Maß an Flexibilität, sodass er keine festen Arbeitszeiten mit einem regulären „Acht-Stunden-Arbeitstag” hat.
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Was durch die Änderung des Umsatzsteuersatzes beim Ausstellen von Gutscheinen zu beachten ist
Bei der Erstellung von Gutscheinen ist seit dem 1. Januar 2019 zwischen Einzweck- und Mehrzweckgutscheinen zu unterscheiden.
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Geldwerter Vorteil scheidet aus, wenn keine tatsächliche Pkw-Überführungsleistung erfolgt
Ein Automobilkonzern ermöglicht seinen Arbeitnehmern den Erwerb von selbst produzierten Fahrzeugen zu vergünstigten Konditionen. Fremden Endkunden werden vom Fahrzeugtyp abhängige Überführungskosten berechnet. Den Mitarbeitern berechnete der Arbeitgeber keine Überführungskosten. Das Finanzamt sah darin geldwerte Vorteile, die zu versteuern seien. Genauso sah es auch das Finanzgericht.
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PKW-Überlassung an Arbeitnehmerehegattin kann umsatzsteuerrechtliche Folgen haben.
Der Kläger hatte seine Ehefrau auf geringfügiger Basis (400 Euro/Monat) für Büroarbeiten und Kurierfahrten angestellt. Der schriftliche Arbeitsvertrag sah eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 9 Stunden vor.
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