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Handwerkerkosten auch bei Auszug steuerlich absetzen

Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen können die Umzugskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Die Aufwendungen für die Renovierung der alten Wohnung können grundsätzlich – in bestimmtem Maße – steuerlich abgezogen werden. Was jedoch gilt beispielsweise bei der Entsorgung von Elektrogeräten?
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