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Bundesrat stimmt weiteren Corona-Steuerhilfen zu

Der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. unter Berücksichtigung von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses, beschlossen hat. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
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Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein Arbeitszimmer können nur als Werbungskosten (oder Betriebsausgaben) abzugsfähig sein, soweit der Steuerpflichtige sie selbst trägt (sog. Drittaufwand ist nicht abzugsfähig). Der Finanzsenat Bremen hat in einem Erlass vom 22.02.2022 die Verwaltungsauffassung zu verschiedenen Konstellationen bei Ehepartnern oder Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften aufgezeigt:
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