Hotline: 0511 13 22 350


Keine Gewerbesteuer-Hinzurechnung bei „Out of Home“-Werbung

Die Klägerin, eine Spezialagentur für Außenwerbung, unterstützte ihre Kunden bei der Planung und Umsetzung von Außenwerbekampagnen. Da sie keine Werbeträger dauerhaft anmietete und auch keine kreativen Leistungen erbrachte, wurden stattdessen Werbeflächen für begrenzte Zeiträume bei Werbeträgeranbietern gebucht, welche sich um Anbringung, Wartung und Dokumentation der Werbemaßnahmen kümmerten.
…mehr


Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen

Die Klägerin, eine GmbH & Co. KG, erhielt im Jahr 2012 einen Schuldenerlass durch die B. Bank AG. In der Bilanz 2012 der Klägerin wurde ein außerordentlicher Ertrag ausgewiesen. Sie beantragte die steuerliche Freistellung dieses Ertrags als Sanierungsgewinn (gem. § 3a EStG). Das beklagte Finanzamt lehnte dies ab, da es an einer Sanierungsabsicht der Gläubigerin und der Fortführung des Unternehmens zweifelte.
…mehr