Unternehmen, die gesetzlich verpflichtet sind, ihren Jahresabschluss zu veröffentlichen (z. B. GmbH oder GmbH & Co. KG), müssen die Frist zur Veröffentlichung beachten. Der Abschluss muss spätestens vor Ablauf des zwölften Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs offengelegt werden.
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Besteuerung stiller Reserven bei Beendigung einer Betriebsaufspaltung
Bei der echten Betriebsaufspaltung wird ein einheitlicher Betrieb in ein operativ tätiges Betriebsunternehmen und ein wesentliche Teile des Anlagevermögens an das Betriebsunternehmen vermietendes Besitzunternehmen aufgespalten. Bei der unechten Betriebsaufspaltung sind Betriebs- und Besitzunternehmen nicht aus einem einheitlichen Betrieb hervorgegangen.
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