Das Niedersächsische Finanzgericht hat zur Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Grenze der steuerfreien Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) Stellung genommen.
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Zur Haftung für pauschalierte Lohnsteuer
Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer. So entschied der Bundesfinanzhof.
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Lieferung von Strom an Mieter
Die Lieferung von durch eine Photovoltaikanlage auf dem Miethaus mit Batterie-Speicher erzeugtem Strom an die Mieter hält das Finanzgericht Niedersachsen jedenfalls dann für steuerpflichtig, wenn darüber eine selbstständige, nicht mit dem Mietvertrag gekoppelte Vereinbarung besteht, der Stromverbrauch durch Zähler individuell abgerechnet wird und den Mietern die Möglichkeit offensteht, den Strom auch anderweitig zu beziehen.
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Pauschalsteuersatz für Betriebsveranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen, nicht anwendbar
Der Pauschalsteuersatz von 25 % für Betriebsveranstaltungen (§ 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG) findet keine Anwendung auf Veranstaltungen, die nicht allen Betriebsangehörigen offenstehen (hier: Vorstands- bzw. Führungskräfte-Weihnachtsfeier). So entschied das Finanzgericht Köln.
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Bundesrat stimmt weiteren Corona-Steuerhilfen zu
Der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. unter Berücksichtigung von Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses, beschlossen hat. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
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