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Kann der Alleingesellschafter einer gGmbH Zahlungen an diese als Spende geltend machen, die er als Mietzahlungen für ein Grundstück zurückerhält?

Nach einer Betriebsprüfung kürzte das Finanzamt die als Sonderausgaben anerkannten Spenden um den auf die Miete entfallenden Teil, u. a. wegen fehlender Unentgeltlichkeit – „Geldkreislauf“ und stellte zudem die Gewinnerzielungsabsicht des Besitz-Einzelunternehmens in Frage. Der Einspruch blieb erfolglos.
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Einheitlicher Zahlungsempfänger in Thüringen und Bayern ab Oktober 2025 verbindlich

Das Thüringer Finanzministerium und das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) machen darauf aufmerksam, dass künftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in Thüringen und Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Thüringen“ bzw. „Freistaat Bayern“ gilt. Die bisherige Praxis, einzelne Behördenwie z.B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu benennen, entfällt künftig vollständig.
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