In einem vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte ein Gastwirt seine Betriebseinnahmen mit einer elektronischen Registrierkasse erfasst. Er hatte aber weder alle Kassenabschlussbelege (sog. Z Bons) aufbewahrt, noch war die Registrierkasse so eingestellt, dass die Minderung der Tageseinnahmen durch Stornierungen im Z Bon ausgewiesen wurde.
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Unbelegte Brötchen mit Kaffee sind kein Frühstück
Ein Betriebsprüfer war der Auffassung, dass die arbeitstägliche unentgeltliche Zurverfügungstellung von unbelegten Brötchen verschiedener Art und Getränken aus einem Heißgetränkeautomaten als steuerpflichtiger Sachbezug wie ein vollständiges Frühstück zu behandeln wäre.
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Übernahme von Steuerberatungskosten bei Nettolohnvereinbarung und Abtretung der Steuererstattungsansprüche kein Arbeitslohn
Ein inländisches Tochterunternehmen eines weltweit tätigen Konzerns schloss mit den nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern Nettolohnvereinbarungen ab. Der Arbeitgeber übernahm die Kosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer durch einen von ihm beauftragten Steuerberater.
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Stolperfallen bei Geschenken an Geschäftsfreunde
Das Jahresende naht. Die Zeit der Geschenke – auch an Geschäftsfreunde. Um die Aufwendungen als Betriebsausgaben geltend machen zu können, sind insbesondere nachfolgende Punkte zu beachten:
• Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis zu einem Wert von 35 € netto pro Jahr und pro Empfänger abzugsfähig.
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Kosten einer ausgerichteten Geburtstagsfeier als Einnahme
Lädt ein Arbeitgeber anlässlich des Geburtstags eines Arbeitnehmers Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter der Firma zu einem Empfang ein, ist zu prüfen, ob es sich um ein Fest des Arbeitgebers oder um ein privates Fest des Arbeitnehmers handelt. Bei einem Fest des Arbeitgebers liegt eine betriebliche Veranstaltung vor. Die vom Arbeitgeber übernommenen Kosten bleiben beim Arbeitnehmer steuerfrei. Bei einem privaten Fest des Arbeitnehmers stellen alle vom Arbeitgeber getragenen Kosten einen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil für den Arbeitnehmer dar.
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