Das Thüringer Finanzministerium und das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) machen darauf aufmerksam, dass künftig für alle Überweisungen an sämtliche Finanzämter in Thüringen und Bayern der einheitliche Empfängername „Freistaat Thüringen“ bzw. „Freistaat Bayern“ gilt. Die bisherige Praxis, einzelne Behördenwie z.B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfänger zu benennen, entfällt künftig vollständig.
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Änderung der Kassensicherungsverordnung
Das Bundesministerium der Finanzen hält eine zweite Verordnung zur Änderung der Kassensicherungsverordnung für nötig. …mehr
Steuerhinterziehungsbekämpfung: Datenpaket-Auswertung zu Krypto-Geschäften
Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten im Privatvermögen (z. B. Ether und Bitcoin) sind innerhalb der einjährigen Veräußerungsfrist steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Auch Tätigkeiten wie Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermögen müssen angegeben werden. …mehr
Verträge zwischen nahen Angehörigen: Wann das Finanzamt mitspielt
Verträge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natürliche Interessengegensatz. Deshalb prüft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind. …mehr
Außenprüfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschäftsbriefe
Der Bundesfinanzhof entschied, dass E-Mails mit Steuerbezug den Außenprüfern des Finanzamts als „Handels- und Geschäftsbriefe“ vorgelegt werden müssen, nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz. Handels- und Geschäftsbriefe im Sinne von § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO können auch E-Mails sein. …mehr





