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Kryptowährungen: Veräußerungsgewinne sind steuerpflichtig

Der Kläger hatte verschiedene Kryptowährungen erworben, getauscht und wieder veräußert. Im Einzelnen handelte es sich um Geschäfte mit Bitcoins, Ethereum und Monero, die der Steuerpflichtige privat tätigte. Er erzielte daraus einen Gewinn in Höhe von insgesamt 3,4 Millionen Euro. Mit dem Finanzamt kam es zum Streit darüber, ob der Gewinn aus der Veräußerung und dem Tausch von Kryptowährungen der Einkommensteuer unterliegt. Die vom Steuerpflichtigen beim Finanzgericht erhobene Klage war ganz überwiegend erfolglos.
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Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückserwerb von erschließungspflichtiger Gemeinde

Beim Erwerb eines unerschlossenen Grundstücks von einer erschließungspflichtigen Gemeinde ist die Grunderwerbsteuer regelmäßig nur auf den Preis für das unerschlossene Grundstück zu zahlen. Dies gilt auch dann, wenn der Erwerber sich vertraglich verpflichtet, für die künftige Erschließung einen bestimmten Betrag an die Gemeinde zu zahlen. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
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Kostendeckelung bei Leasingfahrzeugen und EÜR

Eine beim Vertragsabschluss geleistete Leasingsonderzahlung für einen Firmenwagen ist laut Bundesfinanzhof für Zwecke der Kostendeckelung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums zu verteilen, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt.
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