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Bei Lernschwäche Nachhilfekosten steuermindernd geltend machen

Wenn die Lernschwierigkeit eines Kindes vom Amtsarzt oder dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung attestiert worden ist, können Kosten für Nachhilfe als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn die dadurch verursachten Kosten eine gewisse Grenze übersteigen. Die Höhe der Belastungsgrenze hängt vom Familienstand und dem Einkommen der Eltern ab.
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