Der Kläger war Alleingesellschafter der J. GmbH, die ihrerseits Alleingesellschafterin der Q. GmbH war. Außerdem war der Kläger Eigentümer eines Grundstücks in Spanien. Im Jahr 2013 räumte er der Q. GmbH ein Vorkaufsrecht an dem Grundstück in Spanien ein, die sich im Gegenzug verpflichtete, Verbindlichkeiten des Klägers zu übernehmen. Später übte die Q. GmbH das Vorkaufsrecht aus und vermietete das Grundstück an den Kläger. Das Finanzamt sah darin eine verbilligte Nutzungsüberlassung, die es als verdeckte Gewinnausschüttung qualifizierte.
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Rat der EU beschließt Gesetz über künstliche Intelligenz (KI)
Am 21.05.2024 hat der Rat der EU das sog. Gesetz über künstliche Intelligenz verabschiedet. Die Gesetzgebung folgt einem „risikobasierten“ Ansatz, was bedeutet, dass die Regeln umso strenger sind, je höher das Risiko ist, der Gesellschaft Schaden zuzufügen.
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Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Beitragserhebung ist rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die geplante Drohnenbefliegung eines Wohngrundstücks zur Ermittlung der Geschossfläche rechtswidrig ist.
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Zugang einer Kündigung: Einwurf-Einschreiben nur mit Auslieferungsbeleg
Den Zugang einer Kündigung gerichtsfest zu beweisen, erfordert laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg den Auslieferungsbeleg der Post. Einlieferungsbeleg und Sendestatus allein reichen nicht.
Verlagerung der Steuerschuldnerschaft – Anforderungen an die Person des Leistungsempfängers
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger voraussetzt, dass dem Leistungsempfänger eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt wurde und er diese dem Leistenden mitgeteilt hat oder ob der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers auch auf andere Weise als durch dessen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erbracht werden kann.
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