Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags eines Unternehmens kann die sog. erweiterte Kürzung greifen, wenn das Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet (Ausschließlichkeitsgebot). Einige Tätigkeiten darüber hinaus sind unschädlich, wie beispielsweise die Verwaltung eigenen Kapitalvermögens.
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Keine verdeckte Gewinnausschüttung bei Nebeneinander von Pensionszahlungen und Geschäftsführervergütung
Leistet eine GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter eine Pension und gleichzeitig eine weitere Vergütung für die Geschäftsführeranstellung, stellt sich die Frage, ob die zugrunde liegende Vereinbarung einem Fremdvergleich standhält. Ist sie hingegen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, liegt in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
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Keine erweiterte Grundbesitzkürzung des Gewerbeertrags bei Überlassung von Betriebsvorrichtungen
Verpachtet ein Unternehmen ausschließlich eigenen Grundbesitz, kann es auf Antrag den Teil des Gewerbeertrags kürzen, der auf die Verpachtung entfällt.
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Überprüfung der Gesellschafter Geschäftsführerbezüge einer GmbH
Bezüge der Gesellschafter Geschäftsführer müssen regelmäßig auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden. Bei dieser Prüfung werden folgende Gehaltsbestandteile berücksichtigt: Festgehalt (einschließlich Überstundenvergütung), Zusatzvergütungen (z. B. Urlaubsgeld, Tantiemen, Gratifikationen), Pensionszusagen und Sachbezüge.
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In Vergangenheit unterlassene Einlage nicht über formellen Bilanzzusammenhang erfolgswirksam nachholbar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sonderbetriebsausgaben, die privat durch den Gesellschafter bezahlt, aber nicht als Aufwand berücksichtigt worden sind, nicht über die Grundsätze des formellen Bilanzzusammenhangs korrigiert werden können.
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