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Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €

Wie die Bundesregierung am 28. Oktober 2020 mitteilte, wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:

  • zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €
  • zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €
  • zum 1. Januar 2022 auf 9,82 €
  • zum 1. Juli 2022 auf 10,45 €

Zeitarbeiter: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen können, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher des Arbeitnehmers eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat.
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Pendlerpauschale steigt ab 2021

Arbeitnehmer mit längeren Fahrwegen sollen ab dem kommenden Jahr steuerlich entlastet werden. Ab 2021 steigt die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer von 30 auf 35 Cent, von 2024 an noch weiter auf 38 Cent pro Kilometer. Diesen Betrag darf ein Arbeitnehmer pro Arbeitstag vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Dabei zählt die einfache Entfernung. Die erhöhte Pendlerpauschale soll zunächst bis 2026 gelten.
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