Ein Abzug von Sponsoringaufwendungen als Betriebsausgaben setzt voraus, dass der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf das Sponsoring oder die Produkte bzw. Dienstleistungen des Sponsors hinweist und hierdurch für Außenstehende eine konkrete Verbindung zu dem Sponsor und seinen Leistungen erkennbar wird.
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Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €
Wie die Bundesregierung am 28. Oktober 2020 mitteilte, wird der gesetzliche Mindestlohn bis zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro brutto je Stunde erhöht. Das Bundeskabinett hat die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Dritte Verordnung zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Die Erhöhung des Mindestlohns von derzeit 9,35 Euro brutto je Zeitstunde erfolgt in vier Stufen:
- zum 1. Januar 2021 auf 9,50 €
- zum 1. Juli 2021 auf 9,60 €
- zum 1. Januar 2022 auf 9,82 €
- zum 1. Juli 2022 auf 10,45 €
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen gehörenden, aber teilweise privat genutzten Kfz
Ein Steuerpflichtiger nutzte einen Pkw, den er im Jahr 2008 angeschafft und seinem Betriebsvermögen zugeordnet hatte, zu 25 % für seine freiberufliche Tätigkeit und zu 75 % für private Zwecke.
Ab dem Jahr 2008 berücksichtigte das Finanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung einerseits antragsgemäß eine Abschreibung (AfA) für den Pkw.
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Spenden steuermindernd geltend machen – auch Sach- und Zeitspenden
Spenden mindern die Einkommensteuer, wenn sie an steuerbegünstigte Organisationen gehen. Zu diesen Organisationen gehören z. B. Kirchen, Universitäten, staatliche Museen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen sowie politische Parteien. Sie können grundsätzlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
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Zeitarbeiter: Entfernungspauschale oder Reisekosten bei Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
Das Finanzgericht Niedersachsen entschied, dass Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis zu einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen können, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Entleiher des Arbeitnehmers eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat.
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