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Grundfreibetrag und Kindergeld wird für 2021 erhöht

Der Finanzausschuss im Bundestag hat am 28. Oktober 2020 das zweite Familienentlastungsgesetz beschlossen und dabei den steuerlichen Grundfreibetrag für 2021 im Vergleich zum ursprünglichen Regierungsentwurf nochmals angehoben. Außerdem steigt das Kindergeld ab 2021 um 15 Euro im Monat.
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Kind in Ausbildung – Ausbildungsfreibetrag beantragen

Das Finanzamt gewährt Eltern auch für erwachsene Kinder steuerliche Vorteile. Wenn Volljährige eine Berufsausbildung machen, können Eltern zur Abgeltung des entstehenden Sonderbedarfs zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro jährlich erhalten. Dafür muss allerdings ein Antrag gestellt werden.
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Schenkungsteuer: Urenkel sind keine Enkel

Eine Urgroßmutter schenkte ihren Urenkeln eine Immobilie. Ihre Tochter (Großmutter der Urenkel) erhielt hieran einen Nießbrauch. Die Urenkel machten die Freibeträge von 200.000 Euro für „Kinder der Kinder“ geltend, während Finanzamt und Finanzgericht ihnen nur Freibeträge i. H. von 100.000 Euro zubilligten, die das Gesetz für „Abkömmlinge der Kinder“ vorsieht.
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