Mit der Homeoffice-Pauschale können für maximal 120 Tage im Jahr pro Tag fünf Euro bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden – also höchstens 600 Euro. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Vermieter.
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Grundsteuerreform 2022: Stichtag für den Stand der Angaben 01.01.2022
Zum 01.01.2025 wird auf Grund der Grundsteuerreform die neue Grundsteuer in Kraft treten. Die Einheitswerte werden als bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ihre Gültigkeit verlieren. An deren Stelle tritt dann in den Bundesländern, die keine abweichenden Regelungen getroffen haben, der Grundsteuerwert.
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Mit PlanAPP 1.6.1. noch schneller zum Ziel
Mit dieser neuen PlanAPP-Version 1.6.1. wird die Performance der Ertragsplanung deutlich effizienter in der Nutzung. Dazu wurde die Rechenlogik grundsätzlich angepasst und optimiert. Nach der Einführung der Detailplanung, ist dies ein weiterer wichtiger Schritt der permanenten Weiterentwicklung von PlanAPP. Alle Informationen zu den Neuheiten stellen wir Ihnen nach der Release-Einspielung in unserem Handbuch zur Verfügung.
Außerdem werden mit dem neuen Release Bugfixes durchgeführt. Zukünftig werden Ihnen vorübergehende Einschränkungen beim Zugriff auf Ihre Datenbank direkt in Ihrem Programm angezeigt. Spätestens ab Samstag, 5. März 2022 können Sie sich wieder wie gewohnt einloggen.
DIE BENCHMARK-ZAHLEN FüR DAS JAHR 2021 LIEGEN VOR.
Mit Veröffentlichung des neuen Release stellen wir Ihnen auch den aktuellen Benchmark für das Gesamtjahr 2021 zur Verfügung. Wie gewohnt können alle PlanAPP-Kunden eine Zusammenfassung als PDF herunterladen. PlanAPP-Kunden, die das Modul Benchmarking gebucht haben, stehen dann in den entsprechenden Auswertungen die Benchmark-Zahlen zum Vergleich mit den eigenen Daten zur Verfügung.
Jahresabschlüsse: Offenlegungsfrist für 2020 verlängert
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) gab bekannt, dass bis zum 07.03.2022 keine Ordnungsgeldverfahren für die verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse 2020 für kleine und mittlere Kapitalgesellschaften eingeleitet werden. Darauf wies auch der Deutsche Steuerberaterverband hin.
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Berechnungsschema bei Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung von Geldspielgeräten ist der mittels Zählwerk ermittelte Kasseninhalt abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer.
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