Hotline: 0511 13 22 350

Agrardiesel-Subvention ab 01.01.2026

Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bekommen ab 01.01.2026 wieder Zuschüsse für den Einsatz von Diesel-Kraftstoff. Künftig können sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe wieder 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer für Diesel erstatten lassen.

Hintergrund:
Die Steuerentlastung erfolgt im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens. Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen einen Antrag stellen, die Steuererstattung erfolgt dann in der Regel im Jahr nach Verwendung des Diesels.