Wie die Bayerische Staatsregierung mitteilt, können Privatpersonen und Unternehmen steuerliche Erleichterungen erhalten, zudem wurde die Einleitung einer staatlichen Finanzhilfeaktion beschlossen.
Demnach können insbesondere Privathaushalte, denen durch das Unwetter im August 2023 in Bayern eine existenzielle Notlage droht, im Einzelfall finanzielle Hilfen gewährt werden. Betroffene Kommunen können im Wege des kommunalen Finanzausgleichs Unterstützung erhalten.
Im Rahmen der steuerlichen Erleichterungen können für Privatpersonen sowie Unternehmen im Einzelfall nach den maßgeblichen Vorschriften unter anderem
- Steuern gestundet,
- Vollstreckungsmaßnahmen aufgeschoben und
- Steuervorauszahlungen gemindert werden.
- Auch Sonderabschreibungen sind möglich.
Ansprechpartner für die Betroffenen ist das jeweils zuständige Finanzamt.