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Integrierte Planungsrechnung – Bestandteil des betrieblichen Rechnungswesens (Teil II)

Von Peter W. Plagens und Mario Brunow

Elemente einer Planungsrechnung

In den vergangenen Abschnitten wurde die Notwendigkeit einer integrierten Planungsrechnung als Bestandteil der betrieblichen Gesamtplanung und des Rechnungswesen herausgearbeitet. Einfunktionierendes Planungssystem setzt voraus, dass ausgehend von den leistungswirtschaftlichenEckdaten vor allem die Gesamtauswirkungen der künftigen Entwicklung (einschließlichunternehmerischer Entscheidungen) finanzwirtschaftlich dargestellt werden. Dazu werden diegleichen Instrumente genutzt, wie dies für die externe Rechnungslegung bei der Abbildung der Ist-Situation ohnehin schon geschieht. Zentrale Elemente sind daher neben der Eröffnungsbilanz dieGuV-Planung, der Liquiditätsplan und die Planbilanz (ggf. ergänzt um eine Plan-Kapitalflussrechnung).

Eröffnungsbilanz als Grundvoraussetzung

„Ein Schiff kann kein Ziel ansteuern, keiner kann es bestimmen, wenn der Kapitän nicht weiß, wo erjetzt steht und von wo aus er seine Fahrt beginnt.”

Eine integrierte Planungsrechnung ist ohne klare Ausgangsbasis nicht vorstellbar. Daher muss jedePlanungsrechnung auf einer Eröffnungsbilanz aufsetzen, die Vermögen und Schulden mithinreichender Genauigkeit darstellt. In der Praxis sind dabei einige Anforderungen zu beachten:

  • Für die Planungsrechnung muss die Eröffnungsbilanz dann nicht mit der endgültigen Schlussbilanzdes Vorjahres identisch sein, wenn der Planungsbeginn der 1. Januar ist (Geschäftsjahr =Kalenderjahr). Geringfügige Abweichungen zur endgültigen Bilanz werden vernachlässigt oder sindnachträglich zu berücksichtigen; wichtig ist, dass die Eckdaten stimmen und alle Risikenberücksichtigt wurden.
  • Sofern die Eröffnungsbilanz zu Beginn eines Geschäftsjahres zu weit zurückliegt und/oderzwischenzeitlich gravierende Veränderungen eingetreten sind, wird es erforderlich sein, aus derlaufenden Finanzbuchhaltung eine Eröffnungs-(Zwischen-)Bilanz abzuleiten. Gelegentlich ist dieFinanzbuchhaltung organisatorisch und personell damit überfordert. In diesem Fall bedarf esentsprechender (externer) Hilfestellung.

Der Stichtag sollte so gewählt werden, dass er nicht zu weit vom Planungsbeginn entfernt ist.

Beispiel:
Erstellen einer Fortführungsprognose (z. B. nach FAR 1/1996): Für eine GmbH soll eine Planungsrechnung für den Zeitraum 1.7.03 – 31.12.04 erstellt werden. Die Schlussbilanz zum 31.12.2002 liegt in vorläufiger Form vor, die laufende Fibu ist bis 04/2003 gebucht, der Auftrag wird im Mai 2003 erteilt.

Die Ausgangs-Eröffnungsbilanz 1. 7. 2003 lässt sich näherungsweise wie folgt ermitteln:

Abb. 3: Zeitstrahl zur Ermittlung der Eröffnungsbilanz

Bei der Ermittlung der Ausgangsdaten für die Eröffnungsbilanz ist die näherungsweise Ermittlungder Vermögenswerte und Schulden häufig ausreichend. Es muss jedoch sichergestellt werden, dassVermögenswerte nicht zu hoch und Schulden nicht zu niedrig bewertet oder sogar ganz vergessenwerden. Ohne zu sehr ins Detail zu gehen, sollte sich jeder Planersteller fragen:

  • Haben die immateriellen Vermögenswerte tatsächlich noch einen künftigen wirtschaftlichenNutzen?
  • Sind alle Risiken bei den Sach- und Finanzanlagen berücksichtigt?
  • Sind die Vorräte vollständig aufgenommen und nicht zu hoch bewertet?
  • Sind Forderungen aus Lieferung und Leistung und sonstige Vermögensgegenstände um betagteund/oder uneinbringliche Beträge bereinigt?
  • Sind die Rückstellungen vollständig und entsprechend der Risikolage dotiert?
  • Sind die Verbindlichkeiten vollständig und mit ihren Rückzahlungsbeträgen angegeben?

Oftmals kann der letzte Bilanz-/Prüfbericht ergänzende wertvolle Hinweise geben. Es musssichergestellt werden, dass die Planungsrechnung nicht durch unzureichend ermittelteAusgangsdaten später in Frage gestellt wird.

(Den gesamten Artikel zum Download finden Sie hier.)