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Verbesserungen für Verbraucher bei Kreditverträgen

Künftig werden auch Kleinkredite bis 200_Euro, zins- und gebührenfreie Kredite, Kredite mit einer Laufzeit bis zu drei Monaten sowie „Buy now, pay later“-Modelle in die verbraucherschützenden Regelungen für Kreditverträge einbezogen. So müssen beispielsweise Kreditinstitute die Kreditwürdigkeit (sog. Bonität) strenger prüfen.

Hintergrund:
Ziel ist der bessere Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung. Möglich macht dies die Umsetzung der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 20.11.2025 in Kraft trat.