20.02.2021 | DStR
DStR Deutsches Steuerrecht | 2018
Peter W. Plagens und Dr. Dennis J. Hartmann
Durch die seit 2005 gefestigte Rechtsprechung der Zivilsenate des BGH, ist die Neuausrichtung des Begriffes der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO weitgehend abgeschlossen. Das letzte Urteil des II. Senats vom 19.12.2017 hat hierzu durch die Klarstellung zur Einbeziehung der sog. Passiva II wesentlich beigetragen. Für die Praxis ergeben sich jedoch gleichwohl noch offene Fragen, insbesondere im Vergleich zur Berechnungsmethode zum IDW S 11.
Nachstehend wird der Versuch unternommen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechenwege zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit darzulegen und unter Anwendung von mathematisch ausgerichteten Algorithmen die retrograde Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit auf den frühestmöglichen Zeitpunkt abzubilden.
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10.02.2021 | ZInsO
ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht | 2010
Peter W. Plagens und Barbara Wilkes
Einleitung/ Problemstellung
Im Jahr 2009 haben die deutschen Amtsgerichte 32.687 Unternehmensinsolvenzen an das Statistische Bun-desamt Deutschland gemeldet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 11,6 %. Die Gesamtzahl der Insolvenzen einschließlich Verbraucher- und Nachlassinsolvenzen sowie Insolvenzen von natürlichen Perso-nen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2009 auf 162.907 (+ 5,0 % gegenüber dem Jahr 2008). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages waren bei den insolventen Unternehmen 250.813 Personen beschäftigt (2008: 121.675). Die Gerichte bezifferten die voraus-sichtlichen Forderungen der Gläubiger im Jahr 2009 auf rund € 85,0 Milliarden (2008: 33,5 Milliarden), wobei der gesamtwirtschaftliche Schaden (Sekundärschaden) erheblich höher sein wird. Diese bisher höchste Forde-rungssumme ist auf die Insolvenz einiger wirtschaftlich bedeutender Unternehmen zurückzuführen. Die Wirt-schaftskrise traf 2009 bekannte Firmen wie Karstadt, Qimonda, Karmann, Schiesser, Rosenthal und Märklin.
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15.01.2021 | ZInsO
ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht
Peter W. Plagens und Dr. Thomas Oldemanns
Vorbemerkung
In der Sanierungspraxis werden von Sanierungsberatern auf Veranlassung krisenbehafteter Unternehmen (oftmals auf Druck von Kreditinstituten) Sanierungsgutachten erstellt, die zur Sanierungsfähigkeit von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, konkrete Aussagen und Handlungsempfehlungen geben sollen. Die in der Praxis anzu-treffenden Sanierungsgutachten, die sich zunehmend auf den IDW-Standard S 6 berufen, sind jedoch nach den Erfahrungen der Verfasser inhaltlich (von der Grobgliederung abgesehen) zum Teil völlig unterschiedlich, oftmals zu umfangreich und dadurch intransparent und in der Aussage nicht hinreichend klar strukturiert.
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10.01.2021 | DStR
DStR Deutsches Steuerrecht | 2004
Peter W. Plagens und Mario Brunow
Problemstellung
Das traditionelle Rechnungswesen einer Unternehmung ist oftmals ausschließlich oder ganz überwiegend vergangenheitsorientiert, allenfalls spielt die Gegenwart noch eine gewisse Rolle. Die Finanzbuchhaltung verarbeitet abgeschlossene Geschäftsvorfälle, der Jahresabschluss zeigt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage abgelaufener Geschäftsjahre auf, die Kostenrechnung verarbeitet die IST-Daten der Finanzbuchhaltung.
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