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PlanAPP schaltet einen Gang höher.

AUTOBUSINESS | Ausgabe: 3/2020

Von Peter W. Plagens und Ingo Breitenfeld

Für über 200 Autohausbetriebe von etwa 90 Handelsgruppen begann Anfang 2020 die Umstellung von APS 3 auf das neue webbasierte Softwaretool PlanAPP. Nun stellt der Anbieter für Planungssoftware für das Autohaus sein Angebot noch breiter auf.

Die PlanAPP GmbH hat die vergangenen turbulenten Monate genutzt, um die neuen Herausforderungen besser bewältigen zu können: So wurden die Programmerstellung und der programmtechnische Support, qualitativ und quantitativ gestärkt. Der Hotline-Service und die betriebswirtschaftliche Beratungskompetenz wurden ausgebaut, um die vielfältigen Kundenwünsche schneller zu bedienen. Mit dem letzten Release von Anfang Juli konnten Verbesserungen im Bedienungskomfort, Beseitigung von Schwachstellen und Optimierung der Prozessabläufe an die User weitergegeben werden. Doch das ist nur der Anfang: Im Laufe des Herbstes werden eine Reihe von weiteren bedeutsamen Verbesserungen umgesetzt. Neben der Erhöhung des Bedienungskomforts und Verbesserung der Programmstabilität, werden insbesondere das Layout und die Funktionsweise der Auswertungen auf ein neues Level gehoben.
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Ausgewählte betriebswirtschaftliche Aspekte der Corona-Krise für KMU’s

DStR Deutsches Steuerrecht | 2020

Peter W. Plagens, Thorsten Hunsalzer und Lars Kümmel

Einführung
Als im Dezember 2019 erstmals von einem neuen Sars-Virus in der chinesischen Stadt Wuhan berichtet wurde, hat dies in Deutschland kaum jemand zur Kenntnis genommen. Auch als China dann im Januar 2020 mit drastischen Maßnahmen quasi den gesamten öffentlichen Bereich in der betroffenen Provinz lahmlegte und die gesamte Millionen-Metropole Wuhan unter Quarantäne stellte, begann man auch in Deutschland zu überlegen, ob hierzulande infektionsverhindernde Maßnahmen ergriffen werden müssen; zwischenzeitlich trat am 28. Januar 2020 auch der erste „Corona-Fall“ in Deutschland auf, ausgelöst von Mitarbeitern, die von einer in Wuhan angesiedelten Tochtergesellschaft eines deutschen Automobilzulieferanten nach Deutschland zurückkamen.
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Anwendung von Algorithmen zur Ermittlung der (retrograden) Zahlungsunfähigkeit i. S. d. § 17 InsO (unter Einbeziehung der BGH-Rechtsprechung vom 19.12.2017)

DStR Deutsches Steuerrecht | 2018

Peter W. Plagens und Dr. Dennis J. Hartmann

Durch die seit 2005 gefestigte Rechtsprechung der Zivilsenate des BGH, ist die Neuausrichtung des Begriffes der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 InsO weitgehend abgeschlossen. Das letzte Urteil des II. Senats vom 19.12.2017 hat hierzu durch die Klarstellung zur Einbeziehung der sog. Passiva II wesentlich beigetragen. Für die Praxis ergeben sich jedoch gleichwohl noch offene Fragen, insbesondere im Vergleich zur Berechnungsmethode zum IDW S 11.

Nachstehend wird der Versuch unternommen, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechenwege zur Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit darzulegen und unter Anwendung von mathematisch ausgerichteten Algorithmen die retrograde Ermittlung der Zahlungsunfähigkeit auf den frühestmöglichen Zeitpunkt abzubilden.
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Betriebswirtschaftliche Aspekte und offene Fragen im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes „Zahlungsunfähigkeit“ aufgrund der jüngeren BGH- Entscheidungen

ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht | 2010

Peter W. Plagens und Barbara Wilkes

Einleitung/ Problemstellung
Im Jahr 2009 haben die deutschen Amtsgerichte 32.687 Unternehmensinsolvenzen an das Statistische Bun-desamt Deutschland gemeldet. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um 11,6 %. Die Gesamtzahl der Insolvenzen einschließlich Verbraucher- und Nachlassinsolvenzen sowie Insolvenzen von natürlichen Perso-nen, die als Gesellschafter größerer Unternehmen von einer Insolvenz betroffen waren, belief sich im Jahr 2009 auf 162.907 (+ 5,0 % gegenüber dem Jahr 2008). Zum Zeitpunkt des Insolvenzantrages waren bei den insolventen Unternehmen 250.813 Personen beschäftigt (2008: 121.675). Die Gerichte bezifferten die voraus-sichtlichen Forderungen der Gläubiger im Jahr 2009 auf rund € 85,0 Milliarden (2008: 33,5 Milliarden), wobei der gesamtwirtschaftliche Schaden (Sekundärschaden) erheblich höher sein wird. Diese bisher höchste Forde-rungssumme ist auf die Insolvenz einiger wirtschaftlich bedeutender Unternehmen zurückzuführen. Die Wirt-schaftskrise traf 2009 bekannte Firmen wie Karstadt, Qimonda, Karmann, Schiesser, Rosenthal und Märklin.
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Standardisierung von Sanierungskonzepten (IDW S 6) durch Ableitung einer Management-Summary am Beispiel für den Automobilhandel

ZInsO Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht

Peter W. Plagens und Dr. Thomas Oldemanns

Vorbemerkung
In der Sanierungspraxis werden von Sanierungsberatern auf Veranlassung krisenbehafteter Unternehmen (oftmals auf Druck von Kreditinstituten) Sanierungsgutachten erstellt, die zur Sanierungsfähigkeit von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden, konkrete Aussagen und Handlungsempfehlungen geben sollen. Die in der Praxis anzu-treffenden Sanierungsgutachten, die sich zunehmend auf den IDW-Standard S 6 berufen, sind jedoch nach den Erfahrungen der Verfasser inhaltlich (von der Grobgliederung abgesehen) zum Teil völlig unterschiedlich, oftmals zu umfangreich und dadurch intransparent und in der Aussage nicht hinreichend klar strukturiert.
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