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Kindergeldantrag per E-Mail

Zwischen den Beteiligten war streitig, ob das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Familienkasse zu Recht zur Zahlung von Kindergeld an die Klägerin für deren zwei Kinder für die Monate Mai 2018 bis einschließlich April 2019 verpflichtet hat.
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Nachweis eines Haupthausstands bei einer doppelten Haushaltsführung

Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung kann auch dann vorliegen, wenn ein Steuerpflichtiger seinen bisherigen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und daraufhin in der dort beibehaltenen Wohnung einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung nachzugehen. Dies entschied das Finanzgericht Köln.
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